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Funkscheine

Nahezu alle Yachten sind mit einem Funkgerät ausgerüstet.

Es wird zur Verkehrsabwicklung und zur Alarmierung in Notfällen benötigt. Auf Schiffen mit einem Funkgerät muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen. Der Erwerb eines Funkbetriebszeugnis ist seit 2005 für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden.

Wer ohne Funkzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden.Für die Binnenschifffahrt benötigt man den UBI-Schein und für den Seefunk im Küstenbereich das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC.

SRC: Short Range Certificate

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

SRC - Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

SRC - Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst

  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS

  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch

  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

SRC - Praktische Prüfung:

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

 

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms

  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms

  • Aussenden einer Notmeldung

  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)

  • Beenden des Notverkehrs

  • Aufhebung eines Fehlalarms

  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung

  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten:

  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung

  • Abwicklung des Notverkehrs

  • Funkstille gebieten

  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort

  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung

  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an

       eine Seefunkstelle

  • Kanalwechsel

  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle

  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle

  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle

  • Einstellen des DSC-Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.

SRC.jpg

Weitere Informationen zum SRC hier

 

 

UBI: UKW-Sprechfunkzeugnisse

 

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. 

UBI - Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

UBI - Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)

  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs

  • Funkstellen

  • Frequenzen und ihre Nutzung

  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)

  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.wsv.de.

UBI - Praktische Prüfung:

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)

  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)

  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

FUNKSCHEINE - PAKETE:

SPAR

  • Onlinekurs,

  • Überlassung Funkgeräte zur eigenständigen Übung,

  • Prüfungsanmeldung

237,00€

BASIS

  • Wochenend-Crashkurs,

  • 2h Praxis am Funkgerät (2 Personen)

  • Prüfungsanmeldung

487,00€ 

Die Prüfungsgebühren sind nicht enthalten und müssen vor Ort/ im Voraus entrichtet werden.

Kursanmeldung

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